WICHTIG: Bei dieser Seite handelt es sich um eine automatische Übersetzung eines offiziellen Dokuments, das ursprünglich in „Spanisch“ verfasst wurde. Diese Übersetzung dient ausschließlich Ihrer Bequemlichkeit. Im Zweifelsfall oder bei Unstimmigkeiten ist nur die Originalversion in Spanisch verbindlich.

Wir verpflichten uns, unsere Website im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen zugänglich zu machen Königliches Dekret 1112/2018 vom 7. September, über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen für mobile Geräte im öffentlichen Sektor (im Folgenden Königlicher Erlass 1112/2018 vom 7. September).

Compliance-Status

Diese Webseite ist teilweise konform mit dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September, aufgrund der mangelnden Übereinstimmung der unten aufgeführten Aspekte.

Inhalte nicht zugänglich

Die unten aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:

  1. Mangelhafte Einhaltung des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September: Auf einigen Webseiten können spezifische Bearbeitungsfehler auftreten, sowohl im HTML-Inhalt als auch in endgültigen Dokumenten, die nach dem 20. September 2018 (Datum des Inkrafttretens des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September) veröffentlicht wurden. Insbesondere kann es zu Fehlern in Dokumenten kommen, die Grafiken oder komplexe Tabellen enthalten oder elektronisch signiert wurden, bevor die Barrierefreiheit überprüft wurde.
  2. unverhältnismäßige Belastung: nicht anwendbar.
  3. Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes anwendbar: Es gibt Office-Dateien im PDF-Format oder in anderen Formaten, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Barrierefreiheitsanforderungen vollständig erfüllen. Diese Situation kann auch für Inhalte Dritter gelten, die nicht von diesem Ministerium finanziert oder entwickelt werden oder unter der Kontrolle dieses Ministeriums stehen.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10. August 2023 erstellt.

Als Methode zur Erstellung der Stellungnahme diente eine von der Stelle selbst durchgeführte Selbstbewertung.

Beobachtungen und Kontaktinformationen

Sie können Mitteilungen über Barrierefreiheitsanforderungen (Artikel 10.2.a des Königlichen Erlasses 1112/2018 vom 7. September) machen, wie zum Beispiel:

  • Melden Sie jeden möglichen Verstoß auf dieser Website.
  • Vermitteln Sie andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte.
  • Stellen Sie weitere Fragen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit der Website.


Auf folgende Weise:


Die Mitteilungen werden von der Unternehmensleitung entgegengenommen und bearbeitet, die für den Inhalt dieser Website verantwortlich ist.

optionaler Inhalt

Die aktuell sichtbare Version dieser Website stammt vom Juli 2023 und an diesem Datum wurde die Überprüfung des damals geltenden Barrierefreiheitsniveaus vorgenommen.

Ab diesem Datum werden täglich Teilüberprüfungen neuer oder geänderter Webinhalte durchgeführt, sowohl der Vorlagen als auch der endgültigen veröffentlichten Seiten und Dokumente, um die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen der Norm UNE-EN 301549:2019 sicherzustellen. unter Berücksichtigung der Ausnahmen des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September.

Zur Erleichterung der Barrierefreiheit werden unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Verwendung von alternativem Text in Bildern
  • Links liefern Details zur Funktion oder zum Ziel des Hyperlinks
  • Verwendung von W3C-Standards: XHTML 1.0, CSS 3.0, WAI AA.